Gebührenerhöhungen – ärgerlich, aber notwendig
In der Gemeinderatssitzung am 21. Mai 2026 musste sich der Gemeinderat mit mehreren Gebührenerhöhungen befassen. Solche Entscheidungen fallen niemandem leicht, sie sind angesichts steigender Kosten und neuer gesetzlicher Anforderungen jedoch notwendig.
Ausbau der Kinderbetreuung und Ganztagsanspruch
Durch steigende Schülerzahlen an der Lußhardtschule, die perspektivische Vierzügigkeit sowie den wachsenden Bedarf an Betreuungsangeboten beschäftigt sich der Gemeinderat im Juni und Juli intensiv mit der räumlichen Situation an der Grundschule. Momentan kommen die geburtenstarken Jahrgänge an der Grundschule an, es ist aber absehbar, dass der Raumbedarf in drei bis vier Jahren wieder sinken wird. Aus diesem Grund ist eine kluge Raumplanung erforderlich, die nachhaltig ist.
Ab dem 1. September gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Vorgesehen sind dabei fünf Betreuungstage mit jeweils acht Stunden sowie maximal 20 Schließtage pro Jahr. Um diesen gesetzlichen Anspruch ab der ersten Klasse erfüllen zu können, passt die Gemeinde die Betreuungszeiten an und erweitert diese bis 16 Uhr. Obwohl der Anspruch zunächst schrittweise eingeführt wird, möchte die Gemeinde auch Kindern anderer Klassenstufen längere Betreuungszeiten ermöglichen.
Damit erfüllt die Gemeinde nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, sondern reagiert zugleich flexibel auf die Bedürfnisse vieler Familien.
Höhere Kosten machen Anpassungen erforderlich
Die Ausweitung der Betreuungsangebote sowie steigende Personal- und Unterhaltungskosten führen zu einer deutlich höheren finanziellen Belastung der Kommunen. Der Kostendeckungsgrad liegt derzeit lediglich bei etwa 15 bis 20 Prozent. Das bedeutet: Rund 80 Prozent der Betreuungskosten werden bislang aus allgemeinen Steuermitteln der Gemeinde finanziert.
Der Gemeinderat passt die Betreuungsgebühren grundsätzlich alle drei Jahre an. Nachdem unmittelbar nach der Corona-Pandemie bewusst auf eine Erhöhung verzichtet wurde, fällt die Anpassung diesmal etwas deutlicher aus. Gleichzeitig orientiert sich die Gemeinde an den aktuellen Kostenrichtsätzen.
Trotz der Erhöhung kostet eine Betreuungsstunde pro Kind künftig lediglich rund 1,56 Euro. Dabei sind die Ferien nicht enthalten. Im Vergleich zu den umliegenden Gemeinden liegt Neulußheim damit weiterhin unter dem Durchschnitt.
Gemeinderat und Landtagsabgeordneter Andreas Sturm verwies zudem darauf, dass das Land Baden-Württemberg über den kommunalen Finanzausgleich (FAG) rund 68 Prozent der Betreuungskosten übernimmt. Dies sei im Bundesvergleich ein vergleichsweise hoher Anteil.
Anpassung der Friedhofsgebühren
Auch bei den Friedhofsgebühren musste der Gemeinderat eine Anpassung beschließen. Der Kostendeckungsgrad lag bislang bei lediglich 43 Prozent. Nach Vorgaben der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) wird jedoch ein Zielwert von rund 60 Prozent angestrebt.
Trotz der nun beschlossenen Anpassungen liegt Neulußheim weiterhin unter dem Durchschnitt vergleichbarer Gemeinden in der Region.
In den Vorberatungen im Ausschuss wurden zudem mehrere soziale Verbesserungen vorgenommen. So werden künftig bei Bestattungen von Kindern unter zehn Jahren keine Gebühren erhoben. Außerdem wurde die Tagesgebühr für Kühlzellen deutlich reduziert und auf maximal 200 Euro pro Tag gedeckelt.
Verantwortungsvoller Umgang mit Gemeindefinanzen
Bei Gebührenerhöhungen bestehen klare Vorgaben, etwa durch die Gemeindeprüfungsanstalt hinsichtlich der Kostendeckungsgrade. Die CDU-Fraktion ist dennoch bemüht, notwendige Anpassungen möglichst fair und verträglich zu gestalten.
Gleichzeitig zeigt sich erneut: Öffentliche Leistungen müssen finanziert werden. Werden Gebühren nicht kostendeckend erhoben, erfolgt die Finanzierung über allgemeine Steuermittel. Deshalb sieht sich die CDU-Fraktion in ihrem Kurs bestätigt, seit Jahren auf solide Gemeindefinanzen zu achten. Denn gerade in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten ist es wichtig, finanziellen Handlungsspielraum zu besitzen.
Investition in den Bauhof
Zum Abschluss der Sitzung beschloss der Gemeinderat außerdem die Anschaffung eines elektrisch betriebenen Nutzfahrzeugs für den technischen Dienst. Dies ist erforderlich, da Mitarbeiter parallel unterwegs sind, ausschließlich Kurzstrecken fahren und durch die Verwendung von eigenproduziertem PV-Strom auch noch Einsparungen erzielen können. Außerdem ist der aktuell in Gebrauch befindliche VW Cappy mittlerweile 24 Jahre als und ein Ersatz wird immer wahrscheinlicher. Damit soll der Bauhof modernisiert und zukunftsfähig aufgestellt werden.