Kleiderstuben im Wahlkreis müssen erhalten bleiben
Wahlkreis Schwetzingen. In den vergangenen Wochen hatten sich Verantwortliche von Altkleidersammlungen bzw. Kleiderstuben aus dem Wahlkreis Schwetzingen an den Landtagsabgeordneten Andreas Sturm (CDU) gewandt und ihn auf eine Problematik im Zusammenhang mit der Entsorgung von Altkleidern hingewiesen. Für die Entsorgung von nicht verwertbaren Kleidungsstücken fallen seit einiger Zeit hohe Entsorgungsgebühren an. Dadurch ergeben sich Entsorgungskosten, die auf Dauer für gemeinnützige Kleiderstuben oder Altkleidersammlungen nicht tragbar sind und die Zukunft der Kleiderstuben bedrohen.
„Kleiderstuben sind wichtige soziale Anlaufstellen in der Region. Ich konnte mir bei einem Besuch der Kleiderstube des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) in Oftersheim zu Beginn des Jahres selbst ein Bild dieser wichtigen Arbeit machen und mich über die aktuelle Situation informieren.
In den Kleiderstuben im Wahlkreis leisten viele Ehrenamtliche mit Herzblut und Leidenschaft herausragende Arbeit für den sozialen Zusammenhalt in unserem Land. Allein in der Kleiderstube in Oftersheim werden so im Jahr über 3.000 ehrenamtliche Einsatzstunden geleistet. Dieses ehrenamtliche Engagement verdient Anerkennung, Respekt und politische Rückendeckung“, so Sturm. Die Kleiderstuben geben nach Sortierung, Prüfung und Aufbereitung gespendete Textilien an bedürftige Menschen in der Region aus. Nicht verwertbare Kleiderstücke werden entsorgt.
CDU-Landtagsabgeordneter Sturm hatte sich daraufhin in einem Schreiben an die Vorständin der AVR, Katja Deschner, und Landrat Stefan Dallinger als Verwaltungsratsvorsitzender der AVR gewandt und um Prüfung gebeten, ob die AVR als kommunales Entsorgungsunternehmen für gemeinnützige Organisationen eine Sonderregelung schaffen und eine kostenlose oder kostengünstige Entsorgung der Altkleider anbieten könnte. Über die Antwort der AVR möchte Sturm nun informieren.
Die AVR verweist darauf, dass sie als öffentlich-rechtliches Entsorgungsunternehmen für Sammlung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten im Rhein-Neckar-Kreis zuständig ist. Eingetragene Vereine oder andere vergleichbare Institutionen fallen ebenso wie gewerbliche Unternehmen nicht in die Zuständigkeit. Außerdem seien Zuschüsse, Spenden oder Subventionen im Gebührenhaushalt nicht gestattet. Aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen (fehlende Zuständigkeit und unzulässige Finanzierung) könne die AVR keine gebührenfreie oder gebührenpflichtige Entsorgung von Altkleidern bei Kleiderstuben anbieten. Als Lösung verweist die AVR auf die Kleiderstube in Schwetzingen: Hier würden Kleiderspenden direkt bei Abgabe sortiert. Nicht verwertbare Kleidungsstücke würden nicht angenommen. Hierdurch lasse sich die Menge nicht verwertbarer Textilien bei der Kleiderstube auf ein Minimum reduzieren. Spender könnten nicht angenommene Kleidungsstücke dann als Privatpersonen kostenfrei über die AVR entsorgen. Zwar könne dies aufgrund einer neuen Richtlinie nicht mehr über den Restmüll erfolgen, aber die AVR biete hier eine kostenfreie Abholung von Altkleidern nach erfolgter Anmeldung an.
„Die Kleiderstuben im Wahlkreis müssen unbedingt erhalten bleiben. Aus meiner Sicht wäre das Vorgehen der Kleiderstube aus Schwetzingen eine mögliche Lösung des Problems. Wir sollten aber die weitere Entwicklung im Blick behalten und gegebenenfalls nachsteuern“ so Sturm, der dieses Thema weiterverfolgen und die Kleiderstuben im Wahlkreis unterstützen werden.